Ausgabe 03 / 2020

In der aktuellen Ausgabe sprechen wir im Interview mit Dr. Markus Busuttil über das Thema Forschungszulagen.

3 Fragen an ... Dr. Markus Busuttil

Neue Methode der Energiespeicherung

Forschungszulagen zu beantragen ist bürokratisch – um Unternehmen dabei zu unterstützen, hat unser ehemaliger Student Markus Busuttil ein Start-Up gegründet. Busuttil & Company hilft KMU dabei, förderfähige Projekte zu identifizieren und die entsprechenden Zulagen zu beantragen.

1. Vom IPH bis zum eigenen Unternehmen. Wie kam es dazu, dass Du dich mit dem Thema Forschungszulage beschäftigst?

Ich musste nach meiner Promotion in Großbritannien, wie das so üblich ist, einen neuen Job suchen. Da ich aus privaten Gründen in London wohnen wollte, kam eine Tätigkeit in der Industrie nicht in Frage. So bin ich bei meiner Jobsuche auf das Thema Forschungszulage gekommen. In Großbritannien gibt's die nämlich schon seit 20 Jahren. In den letzten sieben Jahren habe ich dann bei Deloitte unterschiedliche Unternehmen in UK dazu beraten.
Als Anfang des Jahres 2020 die Forschungszulage in Deutschland eingeführt wurde, stand für mich schon recht früh fest, dass ich mein Glück in die eigene Hand nehmen möchte und so habe ich Deloitte verlassen und mein eigenes Unternehmen gegründet.

2. Was ist die neue Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein neues „steuerliches" Fördermittel für Forschung und Entwicklung, welches eine Förderung von bis zu einer Million Euro rückwirkend ermöglicht. Das heißt, man muss sie nicht vor Beginn des Projekts beantragen! Mit der Forschungszulage kann man viele Entwicklungsaufgaben fördern lassen, die bei einer Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder EU-Förderung nicht gefördert würden. Dafür ist aber die Förderquote von 25 Prozent geringer. Man kann auch bei der Forschungszulage Kosten für Auftragsforschung geltend machen, was dann zum Beispiel bei einem gemeinsamen Projekt mit dem IPH zum Tragen kommen würde.

3. Wie sieht die Unterstützung von Busuttil & Company für Unternehmen aus?

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, den Begriff „Forschung und Entwicklung" so anzuwenden, so wie er im Gesetz definiert ist, und überhaupt förderfähige Projekte zu identifizieren. Nach meiner Erfahrung wird der Begriff oftmals zu konservativ ausgelegt.
Wir begleiten unsere Kunden ganzheitlich – von der Beantragung der Forschungszulage, über die Identifizierung von förderfähigen Projekten, die Erstellung eines Antrages bis hin zur Erarbeitung der Dokumentation für das Finanzamt. Dabei arbeiten wir eng mit Partnern in der Steuerberatung zusammen, um alle Compliance Risiken abzudecken, denn die steuerliche Forschungsförderung ist ein interdisziplinäres Thema

Ansprechpersonen

Denise Wullfen
M. A.

wissenschaftliche Mitarbeiterin