Ergonomie am Arbeitsplatz ganzheitlich gestalten

  1. Ergonomie: Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen
  2. Wie kann ich Ergonomie am Arbeitsplatz nutzen?
  3. Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz
  4. Umsetzung von ergonomischen Maßnahmen

Ergonomie: Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen

Ergonomie ist die Wissenschaft von der menschlichen Arbeit. Der Begriff Ergonomie setzt sich aus den griechischen Wörtern „ergon" (Arbeit) und „nomos" (Gesetz, Regel) zusammen. Man versteht darunter die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen und nicht umgekehrt.
Die Ergonomie ist dort von Bedeutung, wo der Mensch bei seiner Arbeit mit Maschinen oder Werkzeugen zu tun hat. Das Führen von Fahrzeugen und der Nutzen von Maschinen zählen genauso dazu, wie der Gebrauch von Computern und Telefonen. Bei Arbeiten im Büro oder in der Produktion sitzt oder steht der Mensch meist mehr als acht Stunden vor seinem Arbeitsplatz und das vorwiegend in der gleichen Haltung. Hierbei besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung, wenn der Arbeitsplatz nicht optimal an den Benutzer angepasst ist. Das betrifft im Büro bspw. die Einstellung von Stuhl, Tisch und Computer oder in der Produktion die Höhe des Arbeitstischs oder die Werkzeughandhabung. Darum sind ergonomischer Arbeitsplatz bzw. Ergonomie am Arbeitsplatz so wichtig für die Arbeitsplatzgestaltung.

Bei der Umsetzung der Ergonomie am Arbeitsplatz werden allgemein zwei Ziele verfolgt:

  • Humanität: Keine körperliche Unter- oder Überforderung – weder kurz noch langfristig. Deswegen soll die Arbeit in einer Art und Weise menschengerecht möglich sein. 
  • Wirtschaftlichkeit: Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit soll die Qualität der Arbeitsergebnisse verbessern und somit zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen.

Das Ergebnis der Ziele ist eine erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und Verringerung des Krankenstandes. Ergonomie ist also nicht nur im Sinne der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber.

Wie kann ich Ergonomie am Arbeitsplatz nutzen?

Der ergonomische Arbeitsplatz ist ein Teil des Konzeptes des ergonomischen Arbeitssystems und gehört zum präventiven Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist demnach durch Gesetze, Richtlinien und Normen dazu angehalten, das Arbeitssystem ergonomisch zu gestalten. Konkret ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §2 (Unfallverhütungsvorschrift) dazu verpflichtet Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Die Umsetzung ergonomischer Richtlinien gestaltet Handlungs- und Bewegungsabläufe dahingehend, dass gesundheitliche Risiken minimiert werden.
Ein Arbeitsplatz, unabhängig von Büro oder Produktion, befindet sich im Arbeitsraum und besteht aus der Interaktion des Menschen mit den Arbeitsmitteln (z.B. PC oder Schraubenschlüssel) und Arbeitsgegenständen. Hierbei ist der Arbeitsraum bspw. durch Umgebungseinflüsse wie Lärm, Beleuchtung, Klima und soziales Umfeld charakterisiert. Auch die Farbgestaltung und der Platzbedarf des Arbeitsraums wirken auf den Arbeitnehmer ein und sind wichtige Bestandteile eines ergonomischen Arbeitskonzeptes. Jedes Wirkmedium muss an den Menschen und die auszuübende Tätigkeit angepasst werden, um einen positiven Einfluss auf das Ergebnis, die Qualität und die Quantität der Arbeit zu nehmen (siehe Bild 1).

Ergonomische Perspektive auf den Arbeitsplatz

Bild 1: Ganzheitliche Betrachtung des Arbeitssystems durch die Ergonomie nach [BGH20]

Folgende Beispiele zur Anpassung der Umgebungseinflüsse bewirken einen ergonomischeren Arbeitsplatz.

Beleuchtung

Die Beleuchtung beeinflusst durch ihre Qualität die Sehleistung, die Arbeitssicherheit sowie das Wohlbefinden der Menschen. Sie soll das mühelose Erkennen der im Arbeitsbereich angeordneten Objekte ermöglichen, Gefahrensituationen erkennbar machen, die Aufmerksamkeit fördern und vorzeitige Ermüdung entgegenwirken. Mit steigender Beleuchtungsstärke wird sowohl die Sehleistung als auch die Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Konzentration erhöht. Für jede Sehaufgabe können je Arbeitsplatz Mindestwerte definiert werden wie bspw. 500 Lux fürs Schreiben am Arbeitsplatz. Weitere Mindestwerte können in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Regel ASR A3.4 „Beleuchtung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nachgesehen werden.

Klima

Klimatische Einflüsse gehören zur natürlichen Umwelt des Menschen. An jedem Arbeitsplätz und bei allen Tätigkeiten sind klimatische Einwirkungen vorhanden. Das Raumklima oder klimatische Bedingungen bei Tätigkeiten im Freien bestimmen Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit bei der Arbeit entscheidend mit. Durch unsachgemäße Reaktion auf Klimaeinwirkungen wie bspw. die unpassende Kleidung bei Hitze können sich Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit von Mitarbeitern ergeben. Extreme Hitze oder Kälte kann lebensgefährlich sein. Schon übliche Arbeitsbedingungen können zu unangenehmen Empfindungen, gesundheitlichen Beschwerden und zu Erkrankungen führen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist es Aufgabe der Arbeitgeber, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Dabei sind Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung, wie das Klima, einzubeziehen. Zu berücksichtigende Einwirkgrößen sind hierbei

  • die physikalischen Größen:
    Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung;
  • die tätigkeitsbezogenen Größen:
     Energieumsatz, Bekleidung, Dauer der Einwirkung, Akklimatisation;
  • die individuellen Größen
    Kondition, Gesundheit, Alter und Geschlecht.

Farbgestaltung

„Farbe am Arbeitsplatz" wirkt auf unsere Sinne und Empfindungen und erreicht sogar unser Unterbewusstsein. "Farbe am Arbeitsplatz" ist mehr als die erforderliche "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Oftmals werden Farben auf Grund der Unkenntnis über positive wie negative Wirkungen nur spärlich bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes verwendet. Die Farbgebung kann die Mitarbeitermotivation fördern, Ordnung schaffen oder die Orientierung fördern. Die Farbigkeit eines Raumes hat vielfältige Rückwirkungen auf die Mitarbeiter. Hier seien beispielhaft einige grundlegende Empfehlungen genannt:

  • Helle Farben wirken leicht, freundlich, aufheiternd. Sie verbreiten mehr Licht und hellen die Räume auf. Dunkle Farben wirken bedrückend und entmutigend.
  • Monotone Arbeit erfordert einige anregende Farbelemente, z.B. an Säulen, Türen oder Trennwänden.
  • Bei hohen Anforderungen an die Konzentration müssen Ablenkungen und Beunruhigung vermieden werden. Es sollten hier helle, unauffällige Farben verwendet werden.
  • Zum Erleichtern der Orientierung und zum visuellen Erfassen des Arbeitsgutes sollte zur Umgebung ein Farbkontrast bestehen. Bei größeren Flächen ist zu beachten, dass keine starken Helligkeitskontraste auftreten und keine leuchtenden Farben eingesetzt werden.
  • Tischoberflächen sollen nicht glänzend sein. Glänzende oder spiegelnde Oberflächen können sehr störend sein.
  • Wichtige Griffe, Hebel o.Ä. sollten mit hervorstechenden Farben als Blickfang gestaltet werden. Ein solches Maschinenteil ist besser sichtbar, die Zeit zur Erfassung einer Sehaufgabe wird verkürzt, eine Ablenkung durch Suchen vermindert.
  • Eine Beschränkung auf 3 bis max. 5 Blickfänge an einem Arbeitsplatz ist zu empfehlen.

Lärm

Lärm und Vibrationen gehören zu den physikalischen Gefährdungen bzw. Einwirkungen bei der Arbeit und stellen in der Prävention einen wesentlichen Tätigkeitsbereich dar.
Lärm kann je nach Intensität und Dauer eine gesundheitsgefährdende oder schädigende Wirkung darstellen. Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen hinsichtlich einer Lärmschwerhörigkeit und/oder einer erhöhten Unfallgefahr am Arbeitsplatz. Geräusche, die als lästig empfunden werden, stören und können zu sogenannten extraauralen Wirkungen führen. Schon bei relativ niedrigen Pegelwerten kann dann z.B. eine konzentrierte Arbeit oder geistige Tätigkeit im Büro beeinträchtigt werden. Arbeitslärm höherer Ausprägung ist z. B. im Maschinenbau, in der Bauindustrie und in der Holz- und Metallbearbeitung zu finden. Hierbei sind entsprechende Präventionen wie Einsatz von Gehörschutz vorzusehen.
Vibrationen können je nach Art, Intensität und Dauer als Hand-Arm-Vibrationen (HAV) oder als Ganzkörper-Vibrationen (GKV) arbeitsbedingte Gesundheitsschädigungen, z.B. Knochen-, Gelenk und Gefäßschäden verursachen und zu anerkannten Berufskrankheiten führen. Im Arbeitsleben erfordern viele Tätigkeiten den direkten Kontakt zu schwingenden oder vibrierenden Arbeitsgeräten. Dabei werden die Schwingungen mehr oder weniger stark auf den menschlichen Körper übertragen. Deutschlandweit sind viele Beschäftigte diesen Belastungen ausgesetzt, z.B. durch Winkelschleifer, Meißelhämmer, Handkreissägen, Stampfer oder Mähbalken hinsichtlich der HAV, oder auf Fahrzeugen, Baggern, Radladern, Staplern, land- und forstwirtschaftliche Traktoren hinsichtlich der GKV. Die Gefährdungsbeurteilung bezüglich dieser Belastungen ist von fachkundigen Personen durchzuführen und teilweise umfangreich, da zusätzliche Belastungen oder Faktoren, z.B. Kälteeinfüsse oder hohe Greifkräfte zu berücksichtigen sind.

Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz

Die Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz sollte eines der zentralen Ziele des Unternehmens sein und ist eine notwendige Maßnahme hinsichtlich der Fachkräftesicherung und der Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Alter. Zur Erschließung des Potenzials der Ergonomie müssen die Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung hinsichtlich der Umgebungseinflüsse optimiert werden. Hierbei soll im ersten Schritt der IST-Zustand des Arbeitsplatzes aufgenommen werden. Zum einen hinsichtlich der Dimensionen des Arbeitsplatzes, der Arbeitsumgebung sowie weiterer Aspekte, wie bspw. der Nutzung von Handwerkzeugen oder Assistenzsystemen. Zum anderen hinsichtlich der tätigkeitsbezogenen Größen. Dazu zählt der Bewegungsablauf der Mitarbeiter und die individuellen Größen der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Im zweiten Schritt sollen Maßnahmen unter Berücksichtigung geltender Richtlinien und Gefährdungsbeurteilungen evaluiert werden, um eine systematische Entwicklung eines individualisierbaren Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Im dritten Schritt sollen unterschiedliche Maßnahmen experimentell gestaltet und die Auswirkungen auf Produktivität, Ergonomie und Nutzerakzeptanz bewertet werden. Im dritten Schritt soll eine Auswahl und praktische Durchführung der Maßnahmen im Büro oder der Produktion vorgenommen werden.

Beispielsweise wurde bei Volkswagen innerhalb der Produktion die Grobabdichtung im Motorraum ergonomisch bewertet (Tabelle 1). In der Ausgangssituation wurden die Abdichtarbeiten und Stopfensetzen rückwärts gehend und gebeugt durchgeführt. Die Zwangskörperhaltung wurde als ergonomisch kritisch bewertet. Nach Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung in der Form einer Einführung eines ergonomischen Montagesitzes bewegt sich nun der Mitarbeiter mit dem Fahrzeug und erledigt die Arbeit aufrecht im Sitzen [KRO12].

Umsetzung von ergonomischen Maßnahmen

Bei der Umsetzung ergonomischer Maßnahmen ist zu bedenken, dass sich die Bedingungen von Mensch zu Mensch, in Abhängigkeit von seinen persönlichen Voraussetzungen, verändern. Als Erfolgsfaktoren in der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sind zunächst der grundsätzliche Wille der Unternehmensführung, die Einbindung aller Führungsebenen sowie die Partizipation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die weitere Unterstützung interner bzw. externer Fachleute anzuführen. Das systematische Vorgehen bei der Umsetzung, wie z. B. im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, ist ein weiterer entscheidender Faktor. Damit bereiten diese Erfolgsfaktoren den Weg hin zu einer betrieblichen Präventionskultur vor.
Der Nutzen von ergonomischen Präventionsmaßnahmen lässt sich zusammenfassend auch in Vorteile von Arbeitnehmer und Arbeitgeber untergliedern (vgl. Tabelle 2)

 

Als Ansprechpartner rund um das Thema „Ergonomie am Arbeitsplatz" zeigen wir, das das Institut für Integrierte Produktion Hannover (IPH) gGmbH, geeignete Lösungen für einen ergonomischen Arbeitsplatz und unterstützen bei der Auswahl von Arbeitsmitteln bspw. Arbeitstischen und Handwerkzeugen und bei der Auswahl von optimalen Umgebungsbedingungen wie Licht, Klima, Farbgestaltung für die Arbeitsaufgabe. Als Anbieter für Ergonomie unterstützt das IPH Sie somit mit vielfältigen Dienstleistungen wie Beratung, Erstellung von Konzepten und Umsetzung von Lösungen bezüglich der Ergonomie am Arbeitsplatz.

Quelle:
[BGH20] BGHM, Berufsgenossenschaft Metall und Holz; https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/ergonomie-und-arbeitsgestaltung/; Stand 17.06.2020
[KRO12] Kropf, A.: „Der Volkswagen-Weg: Ein umfassender Organisationsentwicklungsprozess", 7. Kongress Automotive Lean Production, November 2012, Leipzig

 

 

Unsere Angebote

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Ansprechpersonen

Mareile Kriwall
Dipl.-Ing.

Abteilungsleiterin Prozesstechnik